Fahrgerüste
Fahrgerüste sind verfahrbare Konstruktionen, die aus Gerüstteilen zusammengesetzt, zur Benutzung freigegeben und nach Nutzung komplett oder in Segmenten wieder zerlegt werden. Nach ihrer Bauart kommen Fahrgerüste in zwei Ausführungen zum Einsatz, als fahrbare Gerüste oder als fahrbare Arbeitsbühnen.
Fahrbare Gerüste sind nach DIN 4420 „Arbeits- und Schutzgerüste“ und nach den Regeln der BGR 172 „Fahrgerüste“ der Berufsgenossenschaft Bau herzustellen. Sie werden aus Gerüstbauteilen, sowie Gerüstrohren und Kupplungen oder Systemgerüstteilen errichtet, stehen auf Fahrrollen und werden manuell verfahren.
Fahrbare Arbeitsbühnen sind einfeldrige Gerüstkonstruktionen die nach DIN 4422 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen“ und nach der Regel BRG 172 „Fahrgerüste“ aufzubauen sind. Sie werden aus vorgefertigten, systemgebundenen Bauteilen errichtet. Dabei gelten folgende grundsätzliche Bedingungen. Die Standhöhe innerhalb von Gebäuden beträgt 2,50m -12,00m. Der Einsatz erfolgt auf ebener, tragfähiger Aufstellfläche. Die Benutzung ist freistehend möglich. Es können mehrere oder nur eine Belagfläche genutzt werden. Die Verfahrbarkeit erfolgt über mindestens 4 Fahrrollen. Durch den Hersteller wird eine Aufbau- und Verwendungsanleitung für die Gesamtkonstruktion zur Verfügung gestellt.