Last- & Bauaufzüge
Aufzüge gibt es mit unterschiedlichen Tragfähigkeiten, verschiedenen Förderhöhen und in diversen Ausführungen. Häufig müssen im Rahmen eines Bauvorhabens regelmäßig Menschen und Materialien sicher in die Höhe gebracht werden. Bei klassischen Hochbauprojekten oder Abbrüchen beispielsweise können dies Werkzeuge, Baustoffe und Gerätschaften sein, die für den Innenausbau oder die Entkernung benötigt werden. Wenn zusätzlich auch Personen befördert werden sollen, eignen sich sogenannte Personenbauaufzüge oder Transportbühnen für Mensch und Materialien.
Das Besondere an Transportbühnen sind ihre getrennten Steuerungen. Wählen Sie die Steuerung für die Personenbeförderung aus, greift automatisch eine Geschwindigkeitsbegrenzung und Personen werden langsam und sicher in die Höhe gebracht. Der Hersteller GEDA fertigt diese temporären Aufzugsanlagen mit Tragfähigkeiten von 300 Kilogramm oder drei Personen bis hin zu 3700 Kilogramm oder maximal sieben Personen. Die Förderhöhen reichen von maximal 50 bis 150 Meter. Geda-Transportbühnen für Personen und Material erkennen Sie an der Bezeichnung „Z/ZP“ in ihrem Namen. Erhältlich sind sie in mehreren Varianten: So steht die Grundeinheit mit der Lastbühne in unterschiedlichen Abmessungen sowie einer oder zwei Be- und Entladeklappen oder -türen zur Verfügung.
Transportbühnen eignen sich für größere Bauvorhaben, vor allem, wenn mehrere Gewerke den Aufzug nutzen. Sie gehören zur Produktfamilie der Zahnstangenaufzüge. Bei diesem Typ verfügt die Lastbühne über einen eigenen, meist elektrischen Antrieb. In die Höhe gelangt ein Zahnstangenaufzug über ein ein- oder zweimastiges System, das von der Lastbühne aus montiert und an der Gebäudefassade oder einem Gerüst befestigt wird.
Müssen einzig Baustoffe, Werkzeuge, Gerüstteile oder Gerätschaften und keine Personen in die Höhe transportiert werden, sind Materialaufzüge die passende Wahl. Es gibt sie vom Hersteller GEDA mit Tragfähigkeiten von maximal 200 bis 500 Kilogramm und Förderhöhen zwischen maximal 35 und 100 Metern. Auch ihre Lastbühne hat einen Elektroantrieb. Reine Materialaufzüge – die Personenbeförderung ist mit diesem Aufzugstyp strengstens untersagt! – erkennen Sie auch an dem Zusatz „Z“ in ihrer Bezeichnung.