Hängegerüst
Der Einsatz von Hängegerüsten ist dann nötig, wenn Standgerüste nicht, oder nur mit sehr großem Aufwand , errichtet werden können. Solche Aufwandsgründe können zum Beispiel sehr große Aufbauhöhen für Standgerüste sein, unzureichende Tragfähigkeit der Aufstandsfläche, bebaute Aufstandsfläche, freizuhaltende Verkehrswege oder ungeeigneter oder fehlender Ankergrund sein.
Hängegerüste sind Gerüste mit längen-oder flächenorientierten Gerüstlagen (Gerüsterrichtung auf oder unter einer Fläche), dessen Belagflächen unmittelbar oder mit Zwischenunterstützung mittels Aufhängungen, auf Riegeln liegen. Die Aufhängungen, auch Tragmittel genannt, bestehen aus nicht brennbaren Materialien und sind an tragfähigen Bauteilen angebracht. Zu den Hängegerüsten zählen auch angehängte Gerüstkonstruktionen, deren Tragkonstruktionen selbst aus Gerüstteilen erbaut, mit Ballast versehen und auch teilweise verfahren werden können. Hängegerüste sind im Einsatzzustand nach allen Richtungen gegen Pendeln zu sichern.