Treppentürme & Fluchttreppen
Der sichere Zugang zum Gerüst ist eine Voraussetzung zur Ausführung von Bauleistungen auf dem Gerüst. Die Ausbildung der Gerüsttreppen erfolgt mit Materialien der Gerüstsysteme, die bei Erfordernis durch Sonderkonstruktionen ergänzt werden. Podesttürme sind eigenständige Gerüstkonstruktionen, die entweder vor dem Gerüst stehen oder in das Gerüst mit einbezogen werden. Anders als das Errichten von Leitergängen, ist das Errichten von Treppentürmen keine Nebenleistung.
Gerüsttreppen können als temporäre Flucht- und Rettungswege oder als zweiter Rettungsweg eingesetzt werden. Besonders bei der Ertüchtigung bestehender Gebäude aufgrund geänderter Vorschriften können Fluchttreppen aus Gerüst relevant werden. Auch aus Gründen des Brandschutzes kann die Errichtung von Fluchttreppen als zusätzlicher Fluchtweg eine große Rolle spielen. Auch wo vorhandene Fluchtwege beispielsweise durch Bauarbeiten versperrt werden, können temporär errichtete Treppengerüste die Gewährleistung der vom Gesetzgeber geforderten Gebäudesicherheit übernehmen.